Platz- und Spielordnung                                                         Stand: 4/01

Die Platz- und Spielordnung soll allen Mitgliedern eine geregelte Benutzung der Tennisanlage gewährleisten.

Der Sparten-Vorstand ist bestrebt, den Spielbetrieb nicht unnötig zu reglementieren, daher werden alle Mitglieder gebeten, Verantwortungsbewusstsein, Toleranz, Gemeinschaftssinn und sportliche Fairness zu zeigen.

Die Spartenorgane erwarten von den Mitgliedern Unterstützung bei der Einhaltung der Platz- und Spielordnung.

1. Spielberechtigung

Spielberechtigt sind:

a) alle ordentlichen Mitglieder der Tennissparte des SC Börry

b) Gastspieler dürfen allein auf den Plätzen nicht spielen. Die Anwesenheit mindestens eines Spartenmitgliedes ist erforderlich. Die Gastgebühr beträgt DM 10.-/Std. (mindestens 1 Erwachsener) bzw. DM 5.-/Std. (nur Jugendliche). Die Gäste sind unter dem jeweils eingetragenen Mitglied in der Gästeliste deutlich zu kennzeichnen. Die Gastgebühren werden per Lastschrift eingezogen.

2. Spielkleidung

Alle Spieler und ggf. Begleitpersonen dürfen die Plätze nur mit Tennisschuhen betreten. Das Betreten der Plätze mit grobstolligen Schuhen ist verboten. Es wird gebeten, die Tennisplätze mit entsprechender Tenniskleidung zu benutzen.

3. Platzbelegung

Die Belegung eines Platzes zu der gewünschten Zeit erfolgt durch Eintragung des Namens in der Belegungsliste (bitte deutlich!)

Es ist nicht zulässig, den Spielbetrieb aufzunehmen und erst später die Buchung vorzunehmen.

Es ist zulässig, einen Platz für einen Termin im voraus zu belegen. Dies ist für einen beliebigen Zeitraum im voraus möglich. Es darf jedoch nur dann vorgebucht werden, wenn mindestens ein Platz zu diesem Zeitpunkt noch nicht belegt ist. Für ein Doppel dürfen zwei Stunden im voraus gebucht werden.

Das Überlassen des gebuchten Platzes ist nicht zulässig.

Eine weitere Platzbelegung für den selben oder anderen Platz ist erst zulässig, wenn das vorhergehende Spiel beendet ist.

Die gebuchten Spielzeiten sind selbst bei verspätetem Spielbeginn unbedingt einzuhalten. Eine Verlängerung ist erst nach Ablauf der gebuchten Zeit zulässig.

Manipulation und Missbrauch der Belegungsliste ist untersagt. Die Spartenmitglieder werden gebeten, Missbrauch dem Spartenvorstand bekannt zu geben.

Es wird erwartet, dass diejenigen Mitglieder, die an einem Tage bereits mehrfach gespielt haben, von einer Platzbelegung zurücktreten, wenn andere Spieler überhaupt nicht zum Spielen gekommen sind.

Die Buchung hat in Listen zu erfolgen, die im Tennisheim angebracht sind.

Platzbelegung durch Jugendliche s. Punkt 7.

4. Spieldauer

Die Spieldauer beträgt 60 Minuten für ein Einzel bzw. max. 120 Minuten für ein Doppel einschließlich der Zeit für die Platzpflege (s. Punkt 5). Für Ranglisten-Forderungsspiele dürfen 2 Stunden gebucht (Kennzeichnung F) werden, sollte diese Zeit nicht ausreichen, darf das Forderungsspiel dennoch zu Lasten der folgenden Spieler beendet werden.

5. Pflege und Bespielbarkeit der Plätze

Kinder - als Begleitpersonen - dürfen, sofern Sie nicht am Spielbetrieb teilnehmen, die Plätze aus Unfallgefährdungsgründen nicht betreten.

Im Interesse der Pflege und Erhaltung der Plätze sind alle Spieler verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Plätze vor Spielbeginn genügend gewässert werden, am Ende der Spielzeit abgezogen und die Linien gesäubert werden. Für die Bewässerung der Plätze ist grundsätzlich der Handberegner zu verwenden. Bei der Bewässerung ist darauf zu achten, dass der Schlauch über die benetzte Fläche und nicht über den trockenen Platz gezogen wird. Für die Bewässerung vor Spielbeginn sind nicht die Sprinkleranlagen zu verwenden.

Bei trockener Witterung ist auf ausreichende Bewässerung zu achten.

Das Rauchen ist auf den Plätzen nicht gestattet.

Ist der Platzwart nicht auf der Sportanlage anwesend, entscheidet über die Bespielbarkeit des Platzes das Spartenmitglied selbst. Im Interesse der Platzerhaltung ist im Zweifelsfall der Spielbetrieb zu unterbrechen, bzw. nicht aufzunehmen. Schäden, die durch grob fahrlässige Bespielung entstehen, werden ggf. weiterbelastet. In jedem Fall sind den Anordnungen des Platzwarts, Sportwarts, Sportjugendwarts und Spartenvorstands Folge zu leisten.

Beim Verlassen der Anlage ist diese wieder zu verschließen, soweit kein anderer Spielbetrieb mehr stattfindet. Der voraussichtlich letzte Spieler hat insbesondere bei Trockenheit die Beregnungsanlage für mindestens 10 Minuten in Gang zu setzen.

Um eine Überlastung der Wasserversorgung zu verhindern ist nur ein Platz jeweils zur gleichen Zeit zu wässern.

Der Vorstand behält sich vor, für anlageerhaltene Maßnahmen Arbeitsstunden anzusetzen. Einzelheiten über Dauer und Art der Arbeiten bzw. Terminänderungen werden rechtzeitig im Tennisheim bekannt gegeben. Für jedes Spartenmitglied ab 16 Jahre werden 6 Stunden pro Jahr festgesetzt, die bei Nichtableistung mit Euro/Std 5.- (Erwachsene) bzw. DM 2,50 (Jugendliche) belastet werden.

Alle Spartenmitglieder sind verpflichtet, auf den Tennisplätzen, im Tennisheim und im Vereinsheim Ordnung und Sauberkeit zu halten.

6. Trainings- und Punktspielbetrieb

Punktspielbetrieb hat Vorrang vor allen anderen Spielen und kann auch in Ausnahmefällen (z.B. Witterung) kurzfristig angesetzt werden.

Benötigen vom Verein eingesetzte Trainer oder der Sport- bzw. Jugendwart einen Platz für den Trainingsbetrieb, haben diese Vorrang vor den übrigen Spielern. Die genaue Trainings- oder Punktspielzeiten werden jeweils bekanntgegeben und durch Buchung in den Belegungslisten angezeigt.

 

7. Platzbelegung durch Jugendliche

Jugendliche sollten ihre Spiele an Werktagen möglichst bis 17.00 Uhr beendet haben, nach dieser Zeit sollten keine Platzbelegungen im voraus vorgenommen werden. Sind Plätze jedoch frei, können Jugendliche auch nach 17.00 Uhr spielen.

Jugendliche unter 10 Jahren dürfen nur mit einem erwachsenen Spartenmitglied bzw. unter Aufsicht eines erwachsenen Spartenmitglieds spielen. In Ausnahmefällen können diese Funktion die Erziehungsberechtigten ausüben, jedoch nur, wenn sie hinreichend über die Pflege und Nutzung der Plätze von einem erwachsenen Spartenmitglied unterrichtet worden sind.

Jugendliche haben den Anweisungen erwachsener Spartenmitglieder und des Sportjugendwarts Folge zu leisten.

Zuwiderhandlungen gegen diese Punkte können mit einem Ausschluss bestraft werden.

Eltern haften für Schäden, die nachweislich durch missbräuchliche Nutzung der Tennisplätze entstanden sind.

8. Schlüssel

Schlüssel für die Tennisplätze, das Tennisheim und die Toilette sowie ein separater Schlüssel für die Duschen im Vereinsheim können gegen eine Leihgebühr von DM 10.- beim Kassenwart erworben werden.

9. Informationen

Informationen werden im Tennisheim rechtzeitig bekanntgegeben. Hier befinden sich auch weitere Anmeldeformulare für Interessenten. Diese Informationen sind eine Hol- und keine Bringeschuld!

Vergessen Sie bitte nicht, die Tennisplätze, das Tennisheim und die Toilette nach dem Spiel abzuschließen!!

10. Mitgliedsbeiträge und Kündigungsfristen

Mitgliedsbeiträge siehe Seite Tennis

Gemäß Satzung des SC Börry e.V. von 1946 sind folgende Kündigungszeiten einzuhalten:

Für den Hauptverein und die Sparte Tennis besteht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ablauf des Kalenderjahres. Die Mitgliedschaft im Hauptverein bleibt dabei weiterhin bestehen, wenn diese nicht termingerecht gekündigt wird.

Jegliche Adress-, Namens-, Kontoänderungen usw. müssen an den Vorstand (Schatzmeister) weitergeleitet werden, damit eine ordnungsgemäße Bestandsführung aller Mitglieder im Verein gewährleistet ist. Sollten Änderungen dem Verein nicht vorliegen, so müssen die dadurch entstehenden Kosten wie z.B. Rücklastgebühren der Banken bei Kontoänderung (z.Zt. in Höhe von ca. Euro 4,00) an die Mitglieder weiterbelastet werden.

Die Arbeiten des Schatzmeisters sind ehrenamtlich. Er versucht nach bestem Wissen und Gewissen seine Aufgaben zu erledigen. Dass bei der Menge der Kontobewegungen auch Fehler unterlaufen können ist dabei möglich. Wir bitten daher alle Spartenmitglieder, bei nach Ihrer Meinung unberechtigtem Kontoeinzug zuerst mit dem Schatzmeister Kontakt aufzunehmen und nicht den Betrag zurückzufordern. Diese Rückforderung kostet zur Zeit ca. Euro 4,00. Wir überweisen Ihnen bei berechtigter Rückzahlung den Betrag sofort zurück auf Ihr Konto.

Anmerkung zum Familienbeitrag:

Sollte bereits eine Familienmitgliedschaft bestehen, muss jedes weitere Familienmitglied beim Vorstand bzw. Schatzmeister angemeldet werden, wenn eine Mitgliedschaft gewünscht wird.

Bitte nennen Sie uns wenn möglich auch Ihre Telefaxnummern und E-Mail-Adressen, damit wir Sie schnell und kostengünstig informieren können.

-Der Spartenvorstand -

SC Börry - Tennis